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  • Kabotage - allg. Definition

    Als Kabotage bezeichnet man das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen (bzw. das Recht, dies zu tun). Der Begriff kommt ursprünglich aus der Seefahrt, vom französischen caboter (an der Küste entlang, "von Kap zu Kap" fahren), wird inzwischen aber auch für den Luft-, Land- und Seeverkehr als auch für Personen- und Gütertransporte gleichermaßen verwendet.

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